Rechtsgrundlagen
Das KWIS erfüllt seine Aufgaben auf der Grundlage klar definierter rechtlicher und institutioneller Vorgaben. Diese gewährleisten die Unabhängigkeit, Legitimation und Kohärenz seiner Tätigkeit im schweizerischen Hochschul- und Wissenschaftssystem.
Grundlagen
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Rats für wissenschaftliche Integrität stützen sich auf folgende rechtliche Grundlagen:
Verordnung des Hochschulrats vom 20. November 2024 über die Sicherung der Qualität im Bereich der wissenschaftlichen Integrität (V-SQWI; SR 414.205.8)
Bundesgesetz vom 30. September 2011 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG; SR 414.20) (Art. 12 Abs. 3 lit. a Ziff. 2 und Art. 15 Abs. 1 lit. c)
Vereinbarung vom 26. Februar 2015 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV-HS; SR 414.205) (Art. 2 Abs. 2 lit. b Ziff. 1).
Kodex für wissenschaftliche Integrität
Zudem stützt sich das KWIS bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben auf den Kodex für Wissenschaftliche Integrität, der 2021 von den Akademien der Wissenschaften Schweiz in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF), innosuisse und swissuniversities veröffentlicht wurde (Art. 2 3 V-SQWI).
